Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat zu kontrollieren, ob der Eigentümer oder deren Beauftragter seinen Pflichten zur Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 SchfHwG nachgekommen ist – Kontrolle der Eigentümerpflichten (§ 13 SchfHwG).
Diese Pflichten sind:
· | fristgerecht die Reinigung und Überprüfung von kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen durchführen zu lassen und |
· | die für kleine und mittlere Feuerungsanlagen vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten zu veranlassen. |
(Sh. auch: Feuerstättenbescheid)
Seit 1991 ist Herr Thomas Kuntke als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (bis Ende 2012: Bezirksschornsteinfegermeister) in Meißen und Umland tätig.
Der von ihm zu verwaltende Kehrbezirk 14 6 27-14 (ehem. 1211-06) umfasst neben der Meißener Altstadt die Stadtgebiete
- Korbitz
- Kynast
- Meisa
- Niederfähre
- Questenberg
- Triebischtal
- Vorbrücke und
- Winkwitz (mit Rottewitz sowie Proschwitz)
sowie einige Orte/Ortsteile der Gemeindeverbände
- Käbschütztal und
- Diera-Zehren (linkselbisch).
Siehe auch: Orte- und Straßenverzeichnis