Thomas Kuntke · Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger - beliehener Unternehmer - zuständig für den Bezirk 14 6 27-14 Meißen.
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auf meiner Seite rund um das Thema "bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger", willkommen.


Sie erhalten hier Informationen zu dem von mir zu verwaltenden Bezirk (14 6 27-14 Meißen) und Sie bekommen Einblicke in die durch mich pflichtgemäß auszuführenden hoheitlichen Tätigkeiten. 

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Bezirk (Kehrbezirk)

Bezirke - früher "Kehrbezirke" - sind die Gebiete in denen ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger* hoheitliche Aufgaben auszuführen hat.

Mit der Einrichtungen von Bezirken wird vom Gesetzgeber bezweckt, dass sämtliche Feuerungsanlagen nicht nur erfasst, sondern in erster Linie hinsichtlich deren Brand- und Funktionssicherheit umfassend überwacht werden können.

Infos zum Bezirk 14 6 27-14 Meißen (ehem. 1211-06) hier.

*Bis Ende 2012: Bezirksschornsteinfegermeister
 

 

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Dem bevollm. Bezirksschornsteinfeger (kurz: bBS) obliegen die hoheitlichen Tätigkeiten innerhalb eines festen (Kehr-)Bezirks. Er nimmt dabei Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr und ist als beliehener Unternehmer im Sinne von § 1 (4) VwVfG* eine Behörde.

Den Bezirk erhält er für die Dauer von 7 Jahren von der zuständigen Bestallungsbehörde (im Freistaat Sachsen: Landesdirektion) in Folge eines Bewerbungsverfahrens (öffentliche Ausschreibung). Eine Wiederbewerbung ist zulässig.

Infos zu hoheitlichen Tätigkeiten hier.

*Verwaltungsverfahrensgesetz

 

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Kennziffernblatt / Antrag auf Bescheinigung über die Tauglichkeit („Zustimmung“ zum Feuerstätteneinbau)

Änderungsmitteilung (Mitteilung über Änderung, z.B. Außerbetriebnahme von Feuerungsanlagen)