Thomas Kuntke · Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger - beliehener Unternehmer - zuständig für den Bezirk 14 6 27-14 Meißen.
Jüdenbergstraße 7 · D- 01662 Meißen | Telefon +49(0)3521. 73 52 95 · Telefax +49(0)3521. 73 52 82 | Büro: DI. 15 bis 17 Uhr + DO. 9 bis 11 Uhr

Abwesenheit in der 44. und 45. Kalenderwoche (KW) 2024

Sehr geehrte Kundschaft, Marktpartner und Kollegen,

in der 44. und 45. KW (28.10. - 08.11.2024) befinde ich mich nicht in Meißen. Ich nehme an einer Fortbildung sowie an einer Arbeitstagung teil. Das Büro ist zwar durch meine Büroassistentin besetzt, aber ich bin persönlich nicht erreichbar.
Ich bitte um Beachtung und hoffe auf Ihr Verständnis.

Telefon 03521. 73 52 95 - MO. bis DO. jeweils von 9 bis 11 Uhr und zudem DI. von 15 bis 17 Uhr
(Keine Bürozeiten am Feiertag - Reformationstag - Donnerstag, 31.10.2024.)

Mit freundlichem Gruß
Ihr Thomas Kuntke

Herzlich willkommen!


Ich heiße Sie herzlich,
auf meiner Seite rund um das Thema "bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger", willkommen.


Sie erhalten hier Informationen zu dem von mir zu verwaltenden Bezirk (14 6 27-14 Meißen) und Sie bekommen Einblicke in die durch mich pflichtgemäß auszuführenden hoheitlichen Tätigkeiten. 

Haben Sie Fragen:

Telefon: +49(0)3521. 73 52 95
Telefax: +49(0)3521. 73 52 82
e-Mail: bbs(at)kuntke.de

Sicherer [DE-] E-Mail-Verkehr:
pn_tkm(at)web.de-mail.de

Bürozeiten sind DI. 15:00 bis 17:00 Uhr, DO. 9:00 bis 11:00 Uhr oder nach Vereinbarung.

Bezirk (Kehrbezirk)

Bezirke - früher "Kehrbezirke" - sind die Gebiete in denen ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger* hoheitliche Aufgaben auszuführen hat.

Mit der Einrichtungen von Bezirken wird vom Gesetzgeber bezweckt, dass sämtliche Feuerungsanlagen nicht nur erfasst, sondern in erster Linie hinsichtlich deren Brand- und Funktionssicherheit umfassend überwacht werden können.

Infos zum Bezirk 14 6 27-14 Meißen (ehem. 1211-06) hier.

*Bis Ende 2012: Bezirksschornsteinfegermeister
 

 

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Dem bevollm. Bezirksschornsteinfeger (kurz: bBS) obliegen die hoheitlichen Tätigkeiten innerhalb eines festen (Kehr-)Bezirks. Er nimmt dabei Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr und ist als beliehener Unternehmer im Sinne von § 1 (4) VwVfG* eine Behörde.

Den Bezirk erhält er für die Dauer von 7 Jahren von der zuständigen Bestallungsbehörde (im Freistaat Sachsen: Landesdirektion) in Folge eines Bewerbungsverfahrens (öffentliche Ausschreibung). Eine Wiederbewerbung ist zulässig.

Infos zu hoheitlichen Tätigkeiten hier.

*Verwaltungsverfahrensgesetz

 

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Kennziffernblatt / Antrag auf Bescheinigung über die Tauglichkeit („Zustimmung“ zum Feuerstätteneinbau)

Änderungsmitteilung (Mitteilung über Änderung, z.B. Außerbetriebnahme von Feuerungsanlagen)