Thomas Kuntke · Als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger - beliehener Unternehmer - zuständig für den Bezirk 14 6 27-14 Meißen.
Jüdenbergstraße 7 · D- 01662 Meißen | Telefon +49(0)3521. 73 52 95 · Telefax +49(0)3521. 73 52 82 | Büro: DI. 15 bis 17 Uhr + DO. 9 bis 11 Uhr

Abwesenheit in der 52. Kalenderwoche (KW) 2024 und 1. KW 2025

Sehr geehrte Kundschaft, Marktpartner und Kollegen,

vom 23.12.2024 bis einschließlich 03.01.2025 befinde ich mich im Urlaub.
Das Büro ist nicht besetzt. In wirklich dringenden Fällen bitte eine SMS an die 01 51 27 63 02 99. Ich werde dann versuchen so schnell es geht zu reagieren.
Ich bitte um Beachtung und hoffe auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichem Gruß,
verbunden mit den besten Wünschen für die Feiertage und dem Jahreswechsel,
Ihr Thomas Kuntke

Herzlich willkommen!


Ich heiße Sie herzlich,
auf meiner Seite rund um das Thema "bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger", willkommen.


Sie erhalten hier Informationen zu dem von mir zu verwaltenden Bezirk (14 6 27-14 Meißen) und Sie bekommen Einblicke in die durch mich pflichtgemäß auszuführenden hoheitlichen Tätigkeiten. 

Haben Sie Fragen:

Telefon: +49(0)3521. 73 52 95
Telefax: +49(0)3521. 73 52 82
e-Mail: bbs(at)kuntke.de

Sicherer [DE-] E-Mail-Verkehr:
pn_tkm(at)web.de-mail.de

Bürozeiten sind DI. 15:00 bis 17:00 Uhr, DO. 9:00 bis 11:00 Uhr oder nach Vereinbarung.

Bezirk (Kehrbezirk)

Bezirke - früher "Kehrbezirke" - sind die Gebiete in denen ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger* hoheitliche Aufgaben auszuführen hat.

Mit der Einrichtungen von Bezirken wird vom Gesetzgeber bezweckt, dass sämtliche Feuerungsanlagen nicht nur erfasst, sondern in erster Linie hinsichtlich deren Brand- und Funktionssicherheit umfassend überwacht werden können.

Infos zum Bezirk 14 6 27-14 Meißen (ehem. 1211-06) hier.

*Bis Ende 2012: Bezirksschornsteinfegermeister
 

 

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Dem bevollm. Bezirksschornsteinfeger (kurz: bBS) obliegen die hoheitlichen Tätigkeiten innerhalb eines festen (Kehr-)Bezirks. Er nimmt dabei Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr und ist als beliehener Unternehmer im Sinne von § 1 (4) VwVfG* eine Behörde.

Den Bezirk erhält er für die Dauer von 7 Jahren von der zuständigen Bestallungsbehörde (im Freistaat Sachsen: Landesdirektion) in Folge eines Bewerbungsverfahrens (öffentliche Ausschreibung). Eine Wiederbewerbung ist zulässig.

Infos zu hoheitlichen Tätigkeiten hier.

*Verwaltungsverfahrensgesetz

 

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Kennziffernblatt / Antrag auf Bescheinigung über die Tauglichkeit („Zustimmung“ zum Feuerstätteneinbau)

Änderungsmitteilung (Mitteilung über Änderung, z.B. Außerbetriebnahme von Feuerungsanlagen)